Informationen zur Ausbildung
Hier finden Sie Informationen zur Ausbildung, Ausbildungszweigen und Inhalten der Ausbildung
Ausbildungszweig
Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege
Rechtsträger der Schule:
Burgenländische Krankenanstalten-Ges.m.b.H. - KRAGES
Josef Hyrtl-Platz 4, 7000 Eisenstadt
Berufstitel
- "Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin" (DGKP)
"Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger" (DGKP) - "Pflegefachassistentin"
"Pflegefachassistent"
Wir bieten:
Während Ihrer kompletten Ausbildungsdauer werden Sie von uns kranken-, unfall- und pensionsversichert und erhalten zudem ein monatliches „Taschengeld“. Dienstkleidung, die Sie insbesondere für Praktikumseinsätze benötigen, stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung. Überdies haben Sie in unserem integrierten Wohnhaus die Möglichkeit, sich während Ihrer Ausbildungsdauer zum Sozialtarif einzumieten und Anspruch auf eine kostengünstige Verpflegung im angeschlossenen Krankenhaus Oberwart.
In naher Zukunft wird die Ausbildung zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege an die Fachhochschule überführt. Nutzen Sie daher die Chance zur Ausbildung im gehobenen Dienst an unserer Schule - sowohl in Oberwart als auch in Frauenkirchen!
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen dreijährigen Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege übernehmen Sie die Gesamtverantwortung für den Pflegeprozess in einem krisen- und zukunftssicheren Beruf. Wenngleich die Ausbildung anspruchsvoll ist, bietet sie Ihnen vielfältige Einblicke in die verschiedensten Kompetenzen und Handlungsfelder dieses einzigartigen Berufes. Zusammen mit Ihrem Lerneifer, unserer Leidenschaft und einer gemeinsamen Motivation begleiten wir Sie Hand in Hand von den Anfängen Ihrer Ausbildung bis hin zum erfolgreichen Abschluss. Nutzen Sie daher heuer die Möglichkeit einer Bewerbung an einem der beiden Standorte. Ausbildungsplätze sind für heuer genügend verfügbar!
Zusatzinformation für die Bewerbung am Standort Frauenkirchen (!): Ebendort ist eine Doppelbewerbung – sowohl für die Ausbildung zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (Ausbildungsdauer: 3 Jahre) als auch für die Pflegefachassistenz (Ausbildungsdauer: 2 Jahre) – möglich. Ihre Bewerbung wird dann für beide Ausbildungsschienen registriert und so erhöhen sich Ihre Chancen, in eine von beiden Ausbildungen aufgenommen zu werden. Äußern Sie diesen Wunsch bitte im Bewerbungsschreiben!
Achtung (!): Da diese Ausbildungsform zum letzten Mal angeboten wird, besteht keine Möglichkeit, bei Nicht-Erreichung der Ausbildungsziele und nach Ausschöpfen aller Wiederholungsmöglichkeiten, ein Ausbildungsjahr zu wiederholen, da im Folgejahr (2022) ausschließlich die Ausbildung zur Pflegefachassistenz angeboten wird!
Ausbildungsdauer des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege:
Die Ausbildung zum/zur diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger/in dauert drei Jahre und umfasst insgesamt 4.600 Stunden in der theoretischen und praktischen Ausbildung.
Wir bieten Ihnen:
Während Ihrer kompletten Ausbildungsdauer werden Sie von uns kranken-, unfall- und pensionsversichert und erhalten zudem ein monatliches „Taschengeld“. Dienstkleidung, die Sie insbesondere für Praktikumseinsätze benötigen, stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung. Überdies haben Sie in unserem integrierten Wohnhaus die Möglichkeit, sich während Ihrer Ausbildungsdauer zum Sozialtarif einzumieten und Anspruch auf eine kostengünstige Verpflegung im angeschlossenen Krankenhaus Oberwart.
Anmeldefrist: Ab 01. Jänner 2021 bis einschl. 30. April 2021
Ausbildungsbeginn: Am 13. September 2021 in Oberwart und am Standort Frauenkirchen
Aufnahmevoraussetzungen:
- Erreichung des 17. Lebensjahres bis zum 28. Feber 2022.
- Die erfolgreiche Absolvierung von zehn Schulstufen. Von der erfolgreichen Absolvierung von zehn Schulstufen kann die Aufnahmekommission im Einzelfall absehen, wenn die Bewerberin/der Bewerber über eine erfolgreich absolvierte Lehrabschlussprüfung verfügt.
- Die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung.
- Die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit (Unbescholtenheit).
- Die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.
Erforderliche Unterlagen:
- Formloses Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf in tabellarischer Form
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis über allfällige Namensänderungen (wenn nicht alle Dokumente gleichnamig sind)
- Abschlusszeugnisse der 8. und 10. Schulstufe
- Lehrabschlusszeugnis und Lehrbrief, wenn vorhanden
- 1 Passbild
- Strafregisterbescheinigung im Original bis spätestens 30. April 2021
- Ärztliches Zeugnis im Original bis spätestens 30. April 2021 übermitteln - Das Formular können Sie hier downloaden: Ärztliches Zeugnis
Aufnahme- bzw. Auswahlverfahren:
- Das Aufnahmeverfahren ist mehrstufig, nach Einlangen Ihrer Bewerbung werden Sie von uns schriftlich über das weitere Aufnahmeprozedere informiert.
- Über die Aufnahme zur Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege entscheidet schlussendlich die Aufnahmekommission. Der Entschluss wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Berufsbild:
Der zentrale Fokus des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege liegt in der Gesamtverantwortung des Pflegeprozesses. Hierbei steuern die diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger/innen den Ablauf der Pflege, indem sie planen und handeln sowie delegieren und kontrollieren. Dies geschieht insbesondere auf Grundlage von Pflegediagnosen, die durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege erfasst, diagnostiziert und evaluiert werden. Außerdem wirken die diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger/innen maßgeblich im diagnostischen und therapeutischen Bereich mit und verstehen sich als integraler Bestandteil eines multiprofessionellen Teams, indem stets das Wohl der pflegebedürftigen Menschen im Vordergrund steht.
Die pflegerischen Kernkompetenzen sind: Link zu § 14 GuKG Pflegerische Kernkompetenzen
Die Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie sind: Link zu § 15 GuKG Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie
Die Kompetenzen im multiprofessionellen Versorgungsteam sind: Link zu § 16 GuKG Kompetenzen im multiprofessionellen Versorgungsteam
Was wir von Ihnen erwarten:
- Empathie
- Wissbegierde und Lerneifer
- Stressresistenz
- Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
- Beziehungs-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
- Toleranz und Wertschätzung gegenüber Ihren Mitmenschen
Was Sie von uns erwarten können:
- Unermüdliches Engagement, Sie im Lernprozess zu begleiten
- Breites Fachwissen über die verschiedensten Themengebiete in der Gesundheits- und Krankenpflege
- Empathie, Toleranz und Wertschätzung Ihnen gegenüber
- „Miteinander“, wo das „Wir“ und das Verbindende vor dem Trennenden steht
- Individuelle Lernbegleitung
- ein gesundes Maß an Humor im Unterricht
Link zu den Inhalten der theoretischen und praktischen Ausbildung
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen zweijährigen Ausbildung zur Pflegefachassistenz unterstützen Sie den Pflegeprozess in einem krisen- und zukunftssicheren Beruf. Durch den hohen praktischen Anteil der Ausbildung werden Sie vielfältige Aufgabengebiete kennenlernen. In beiden Ausbildungsjahren erlernen Sie umfangreiche Pflegetechniken und Pflegeinterventionen, die es Ihnen nach Abschluss der Ausbildung erlauben, in verschiedensten Settings zu arbeiten. Zusammen mit Ihrem Lerneifer, unserer Leidenschaft und einer gemeinsamen Motivation begleiten wir Sie Hand in Hand von den Anfängen Ihrer Ausbildung bis hin zum erfolgreichen Abschluss. Nutzen Sie die Möglichkeit einer Bewerbung an einem der beiden Standorte und ergreifen Sie die Chance in der Pflegefachassistenz!
Ausbildungsdauer der Pflegefachassistenz:
Die Vollzeitausbildung zur Pflegefachassistenz (PFA–Ausbildung) dauert zwei Jahre und umfasst insgesamt 3.200 Stunden in der theoretischen und praktischen Ausbildung.
Wir bieten Ihnen:
Während Ihrer kompletten Ausbildungsdauer werden Sie von uns kranken-, unfall- und pensionsversichert und erhalten zudem ein monatliches „Taschengeld“. Dienstkleidung, die Sie insbesondere für Praktikumseinsätze benötigen, stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung. Überdies haben Sie in unserem integrierten Wohnhaus die Möglichkeit, sich während Ihrer Ausbildungsdauer zum Sozialtarif einzumieten und Anspruch auf eine kostengünstige Verpflegung im angeschlossenen Krankenhaus Oberwart.
Anmeldefrist:
Ab 01. Jänner 2021 bis einschließlich 30. April 2021
Ausbildungsbeginn:
Am 18. Oktober 2021 in Oberwart und am Standort Frauenkirchen.
Aufnahmevoraussetzungen:
- Erreichung des 17. Lebensjahres bis zum 31. Dezember des Bewerbungsjahres
- Die erfolgreiche Absolvierung von zehn Schulstufen. Von der erfolgreichen Absolvierung von zehn Schulstufen kann die Aufnahmekommission im Einzelfall absehen, wenn die Bewerberin/der Bewerber über eine erfolgreich absolvierte Lehrabschlussprüfung verfügt.
- Die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung.
- Die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit (Unbescholtenheit).
- Die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.
Erforderliche Unterlagen:
- Formloses Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf in tabellarischer Form
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis über allfällige Namensänderungen (wenn nicht alle Dokumente gleichnamig sind)
- Abschlusszeugnis der 8. und 10. Schulstufe
- Lehrabschlusszeugnis und Lehrbrief, wenn vorhanden
- 1 Passbild
- Strafregisterbescheinigung im Original bis spätestens 30. April 2021
- Ärztliches Zeugnis bis spätestens 30. April 2021 übermitteln. - Das Formular können Sie hier downloaden: Ärztliches Zeugnis
Aufnahme- bzw. Auswahlverfahren:
- Das Aufnahmeverfahren ist mehrstufig, nach Einlangen Ihrer Bewerbung werden Sie von uns schriftlich über das weitere Aufnahmeprozedere informiert.
- Über die Aufnahme in eine PFA-Ausbildung entscheidet schlussendlich die Aufnahmekommission. Der Entschluss wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Berufsbild und Aufgaben- und Tätigkeitsbereich:
Die Pflegefachassistenz ist ein integraler Bestandteil des umfassenden Pflegeprozesses. Sie unterstützt dabei den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege in vielfältigen Pflegesituationen. Die Pflegefachassistenten/innen führen die ihnen übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich durch und wirken maßgeblich im diagnostischen und therapeutischen Bereich mit, indem stets das Wohl der pflegebedürftigen Menschen im Vordergrund steht.
Der Tätigkeitsbereich der Pflegeassistenz umfasst: Link zu § 83 GuKG Tätigkeitsbereich Pflegeassistenz
Der Tätigkeitsbereich der Pflegefachassistenz umfasst: Link zu § 83a GuKG Tätigkeitsbereich Pflegefachassistenz
Was wir von Ihnen erwarten:
- Empathie
- Wissbegierde und Lerneifer
- Stressresistenz
- Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
- Beziehungs-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
- Toleranz und Wertschätzung gegenüber Ihren Mitmenschen
Was Sie von uns erwarten können:
- Unermüdliches Engagement, Sie im Lernprozess zu begleiten
- Breites Fachwissen über die verschiedensten Themengebiete in der Gesundheits- und Krankenpflege
- Empathie, Toleranz und Wertschätzung Ihnen gegenüber
- „Miteinander“, wo das „Wir“ und das Verbindende vor dem Trennenden steht
- Individuelle Lernbegleitung
- ein gesundes Maß an Humor im Unterricht
Link zu den Inhalten der theoretischen und praktischen Ausbildung
An der Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege Oberwart.
Wir bieten Ihnen:
Während Ihrer kompletten Ausbildungsdauer werden Sie von uns kranken-, unfall- und pensionsversichert und erhalten zudem ein monatliches „Taschengeld“. Dienstkleidung, die Sie insbesondere für Praktikumseinsätze benötigen, stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung. Überdies haben Sie in unserem integrierten Wohnhaus die Möglichkeit, sich während Ihrer Ausbildungsdauer zum Sozialtarif einzumieten und Anspruch auf eine kostengünstige Verpflegung im angeschlossenen Krankenhaus Oberwart.
Anmeldefrist:
Ab 01. Jänner 2021 bis einschl. 30. April 2021
Ausbildungsbeginn:
Am 07. September 2021 in Oberwart (je nach Kapazität).
Aufnahmevoraussetzungen:
- Personen, die über einen erfolgreichen Abschluss der Pflegeassistenz verfügen, und
- die Pflegeassistenz in einem Dienstverhältnis durch zwei Jahre vollbeschäftigt oder entsprechend länger bei Teilzeitbeschäftigung ausgeübt haben.
- Die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung.
- Die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit (Unbescholtenheit).
Erforderliche Unterlagen:
- Formloses Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf in tabellarischer Form
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis über allfällige Namensänderung (wenn nicht alle Dokumente gleichnamig sind)
- Abschlusszeugnisse der 8. und 10. Schulstufe
- Lehrabschlusszeugnis und Lehrbrief, wenn vorhanden
- Zeugnis über die Ausbildung in der Pflegeassistenz/Ausbildung in der Pflegehilfe
- Bestätigung vom Dienstgeber über Beschäftigungsausmaß und Dauer des Dienstverhältnisses
- 1 Passbild
- Strafregisterbescheinigung im Original bis spätestens 30. April 2021
- Ärztliches Zeugnis im Original bis spätestens 30. April 2021 übermitteln. – Das Formular können Sie hier downloaden: Ärztliches Zeugnis
Aufnahme- bzw. Auswahlverfahren:
- Das Aufnahmeverfahren ist mehrstufig, nach Einlangen Ihrer Bewerbung werden Sie von uns schriftlich über das weitere Aufnahmeprozedere informiert.
- Über die Aufnahme zur Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege entscheidet schlussendlich die Aufnahmekommission. Der Entschluss wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Link zu den Inhalten der theoretischen und praktischen Ausbildung
Sie haben eine Ausbildung zum/zur Pflegeassistent/in (Pflegehelfer/in) absolviert und interessieren sich für die verkürzte 1-jährige Ausbildung zum/zur Pflegefachassistent/in? Sie wollen Ihre Kompetenz und Ihr Wissen vertiefen und erweitern? Dann sind wir die richtige Adresse für Sie! Wir bieten Ihnen eine umfassende, praxisorientierte Ausbildung zum/zur Pflegefachassistent/in.
Der Aufgabenschwerpunkt von Pflegefachassistenten/innen liegt in der Unterstützung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, der Durchführung von Grundtechniken der Pflege und Mobilisation, Körperpflege und Ernährung, Krankenbeobachtung (z. B.: Erhebung und Überwachung medizinischer Basisdaten), in prophylaktischen Pflegemaßnahmen und der Mitwirkung an diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen.
Kurskosten:
Für Bedienstete der KRAGES-Häuser und des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder Eisenstadt werden die Kurskosten übernommen
Für externe Bewerberinnen/Bewerber sind für die Ausbildung € 4.400,– (inkl. 10 % USt.) zu bezahlen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Förderungen beim AMS beantragt werden.
Sie haben in unserem integrierten Wohnhaus die Möglichkeit, sich während Ihrer Ausbildungsdauer zum Sozialtarif einzumieten und Anspruch auf eine kostengünstige Verpflegung im angeschlossenen Krankenhaus Oberwart.
Ausbildungsbeginn:
Am 15. Oktober 2021 in Oberwart (je nach Kapazität).
Anmeldefrist:
ab 01. Jänner 2021 bis einschl. 30. April 2021
Aufnahmevoraussetzungen:
- Berechtigung zur Ausübung der Pflegeassistenz (vormals: Pflegehilfe) mit Nachweis der Registrierung im Gesundheitsregister und
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung und Vertrauenswürdigkeit (Unbescholtenheit)
Erforderliche Unterlagen:
- Formloses Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf in tabellarischer Form
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis über allfällige Namensänderungen (wenn nicht alle Dokumente gleichnamig sind)
- Zeugnis über die Ausbildung in der Pflegeassistenz/Ausbildung in der Pflegehilfe
- 1 Passbild
- Strafregisterbescheinigung im Original bis spätestens 30. April 2021
- Ärztliches Zeugnis im Original bis spätestens 30. April 2021 übermitteln.- Das Formular können Sie hier downloaden: Ärztliches Zeugnis
Aufnahme- bzw. Auswahlverfahren:
- Das Aufnahmeverfahren ist mehrstufig, nach Einlangen Ihrer Bewerbung werden Sie von uns schriftlich über das weitere Aufnahmeprozedere informiert.
- Über die Aufnahme in die Ausbildung entscheidet die Aufnahmekommission. Der Entschluss wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Link zu den Inhalten der theoretischen und praktischen Ausbildung
Die Schülerinnen und Schüler der Ausbildung zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege sowie die Auszubildenden der Ausbildung zur Pflegefachassistenz haben die Möglichkeit, zusätzlich zu ihrer Berufsausbildung die Berufsreifeprüfung (BRP) zu absolvieren.
Nähere Informationen zur Berufsreifeprüfung erhalten Sie unter folgenden Links: