Immunitätsnachweis

Zum Schutz der Patient_innen und der Mitarbeiter_innen dürfen Auszubildende, Praktikant_innen und neue Mitarbeiter_innen nur nach Vorlage eines verpflichtenden Nachweises der Immunität in unseren Häusern tätig sein.

 Bitte verwenden Sie dafür ausschließlich unser

IMMUNITÄTSNACHWEIS-FORMULAR

Wir akzeptieren keine anderen Nachweise.

Wir bitten um Verständnis, dass ein Arbeitsbeginn in einem unserer Spitäler erst dann möglich ist, wenn Sie diesen Immunitätsnachweises bei uns eingebracht haben.

Wir dürfen Sie außerdem darauf hinweisen, dass die Gesundheit Burgenland allfällige im Zusammenhang mit dieser Regelung entstehende Kosten nicht übernimmt.