3G-Regel ab 9. Juni für alle Termine und Besuche in burgenländischen Spitälern

3G: „Geimpft, genesen oder getestet“ als Voraussetzung für Zugang in Spitäler – ab 9. Juni 2021
„4x1“-Besuchsregeln, fixe Besuchszeiten sowie Tragepflicht von FFP2-Masken gelten weiterhin

Die Zahl der COVID-19-Neuinfektionen sinkt erfreulicherweise im Burgenland weiter und ist österreichweit auf dem niedrigsten Stand. Gesunken ist damit einhergehend auch die Zahl der COVID-Patientinnen und Patienten in den Spitälern. 

Daher können alle fünf burgenländischen Spitäler den Zutritt in die Einrichtungen weiter erleichtern: Ab kommenden Mittwoch, dem 9. Juni, gilt in den Krankenhäusern in Eisenstadt, Oberwart, Oberpullendorf, Güssing und Kittsee einheitlich die „3G-Regel – geimpft, genesen oder getestet”.

Zutritt zu Spitälern nach der 3G-Regel

Geimpft

  • Gilt ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung gegen COVID
    für max. drei Monate 
  • Bei Vollimmunisierung: Impfschutz gilt für neun Monate 
  • Nachweis: Impfpass, Impfkarte, Elektronischer Impfpass (ELGA), ärztliche Bestätigung
     

Genesen

  • Nachweis: aufgehobener Absonderungsbescheid (sechs Monate gültig)
  • Ärztliche Bestätigung
  • Antikörpernachweis (drei Monate gültig)

Getestet

  • Es gelten alle Tests mit Bestätigung einer offiziellen Stelle: Tests in Ordinationen, Apotheken und Testzentren, Betriebstestungen, Schultestungen („Ninja“), Screening-Programme, z.B. in Krankenhäusern, Senioren- oder Pflegeheimen
  • PCR-Tests sind 72h gültig
  • Antigentests mit professioneller Abnahme oder unter professioneller Beobachtung sind 48h gültig
  • Antigentests zur Selbstabnahme zuhause sind
    mit digitaler Erfassung 24h gültig 

Wichtig ist: Wenn PatientInnen, BesucherInnen, Begleitpersonen sowie MitarbeiterInnen von Drittfirmen keinen 3G-Nachweis mitbringen, ist das Betreten des Krankenhauses nicht möglich. Wenn AkutpatientInnen keinen Nachweis mithaben, entscheidet eine Ärztin oder ein Arzt im Einzelfall, ob ein Abstrich (COVID-19-Antigen-Schnelltest) notwendig ist.

Formulare zum Download

Alle PatientInnen, BesucherInnen, Begleitpersonen sowie MitarbeiterInnen von Drittfirmen müssen sich vor dem Betreten des Spitals per Zutrittsformular registrieren. Eine Kontrolle der Körpertemperatur ist nicht mehr notwendig. Die Formulare zur Registrierung liegen beim Eingang auf, können aber auch im Internet unter www.krages.at sowie www.bbeisen.at herunter geladen, ausgedruckt und vorausgefüllt werden – um allfällige Wartezeiten zu verkürzen.

Tragen einer FFP2-Maske bleibt weiterhin Pflicht
Während des gesamten Aufenthaltes im Spital ist nach wie vor eine FFP2-Maske tragen. Das gilt insbesondere auch für Besuche in einem Patientenzimmer. Auch alle anderen Maßnahmen sind einzuhalten – wie Abstand halten, Hände so oft wie möglich desinfizieren, keine Umarmungen oder Küsse.

Besuche: „4x1“ bleibt
Auch die Besuche in Krankenhäusern sind burgenlandweit einheitlich geregelt. Weiterhin gilt, dass

  • eine BesucherIn
  • pro Kalendertag
  • eine stationär aufgenommene PatientIn
  • für eine Stunde lang

besuchen darf („4x1-Regel“).
 

Fixe Besuchszeiten
Besuche sind in allen Spitälern ausschließlich während den festgelegten Besuchszeiten möglich. Diese sind:

  • Montag bis Sonntag zwischen 14 und 15 Uhr
  • An zwei Tagen pro Woche (Dienstag und Donnerstag) gibt es zusätzliche Besuchsmöglichkeiten zwischen 18 und 19 Uhr,

Besuche auf COVID-Isolierstationen sind nicht erlaubt. Ausnahmefälle sind individuell zu vereinbaren. Ausnahmen von den Regelungen gelten für Besuche rund um Geburten sowie in Verabschiedungs- und Palliativsituationen.