MR-Terminvergabe
Fragen Sie hier wegen Ihres MR-Termins an!
Sie benötigen Hilfe bei der Anmeldung oder möchten Ihren Termin gleich telefonisch vereinbaren?
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 8-13 Uhr unter der Nummer 057979/33133.
Durchschnittliche Wartezeiten für Ihren MR-Termin:
Krankenhaus | Ohne Kontrastmittel | Mit Kontrastmittel |
---|---|---|
Güssing | 3 Wochen | 5 Wochen |
Oberwart | 5 Wochen | 7 Wochen |
Kittsee | 3 Wochen | 6 Wochen |
Bei ausgewählten Indikationen sind wir bemüht, nach Rücksprache mit unseren Radiologie-FachärztInnen, Ihnen einen früheren Termin geben zu können.
In nur 2 Schritten zu Ihrem MR-Termin!
- Melden Sie sich online für den Termin an. Füllen Sie die Datenfelder vorab aus.
- Sie erhalten von uns innerhalb von 1-2 Werktagen einen Anruf. Wir fixieren den Termin telefonisch.
Auch als nicht-österreichische BürgerInnen von EU-Mitgliedsstaaten können Sie gerne bei den KRAGES-Spitälern einen Termin für eine MRT-Untersuchung vereinbaren. Beachten Sie bitte, dass Sie für eine Kostenübernahme Ihrer Versicherung das Formular E112 benötigen. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Versicherung. Ihren Termin können Sie von Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Nummer +4357979/33133 vereinbaren.
Non-Austrian citizens of EU-member states are also welcome to arrange an appointment for MRI examination at KRAGES hospitals. In order to ensure cost refund, please require the E112 form at your insurance company. To make your reservation please call +4357979/33133. This telephone service is available from Monday to Friday from 8 a.m. to 1 p.m.
Verantwortlicher der Verarbeitung: Burgenländische Krankenanstaltengesellschaft.
E-Mail terminvergabe(at)krages.at
Datenschutzbeauftragter: x-tension Informationstechnologie GmbH, Römerstraße 80a, 4600 Wels, E-Mail datenschutz(at)krages.at.
Ihre personenbezogene Daten werden nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist gespeichert, oder solange dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
Ihre Rechte als Betroffener auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch finden sie hier Datenschutzerklärung KRAGES.
Rückmeldungen und Anregungen zur Terminvergabe nehmen wir gerne über das Kontaktformular an.